Das PV BIKEPORT wurde als autarke, netzunabhängige Insellösung konzipiert, kann aber auch netzgebunden an bestehende Stromnetze angeschlossen werden. Standardmäßig wird das PV BIKEPORT komplett mit einem holzbeplankten Boden ausgeliefert. Dieser dient mit seinem Gewicht auch als Fundament – dadurch wird es zu einem mobilen Kraftwerk!
Ist bauseitig bereits ein Fundament vorhanden, kann das PV BIKEPORT ohne der Bodeneinheit direkt darauf installiert werden.
Die perfekte Lösung für einfache Montage und Inbetriebnahme – hinstellen und loslegen!
Photovoltaikmodule „Made in Austria“ laden die integrierte Batterie. Der Strom steht dann Tag und Nacht zur Verfügung.
Je nach E-Bike-Marke sind unterschiedliche Ladelösungen möglich.
Das PV bikeport wird mechanisch und elektrisch komplett vormontiert ausgeliefert.
Das PV bikeport ist modular aufgebaut und kann beliebig erweitert werden.
Mittels Webzugriff hat man die Energieerzeugung und den Energieverbrauch immer im Blick. Auch eine Fernsteuerung ist möglich.
Unser Speicher funktioniert zu
jeder Jahreszeit.
Der optionale WLAN Hotspot sorgt für Surfvergnügen während des Ladens.
Speicher: 2,5 kWh
Ladeelektronik
Die Förderung einer nachhaltigen Mobilität soll ein klimaverträgliches Mobilitätsverhalten bewirken und somit nachhaltig Treibhausgasemissionen reduzieren. Ziel ist es, den Radverkehr im Alltag zu erhöhen und den Alltagsradverkehr attraktiver zu gestalten – so kann der Anteil von motorisiertem Individualverkehr im Modal-Split verringert werden.
Förderfähig sind netzautarke Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder gegebenenfalls auch den Betrieb des Zugangssystems.
Im Zusammenhang mit Radabstellanlagen oder Fahrradparkhäusern werden auch die Überdachung von Radabstellanlagen inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen gefördert.
Bezuschusst werden Ausgaben zum Beispiel für
Vorbereitungen der Baustelle, etwa die Beräumung der Flächen
die Demontage und das Versetzen von bestehenden Masten und Zäunen
Tiefbauarbeiten, das Herrichten der Fläche, Pflasterarbeiten sowie die weitere Umgestaltung des Straßenraumes und der Zuwegung, soweit diese für die Errichtung der Mobilitätsstation erforderlich sind
Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität im Umfeld der Mobilitätsstation
die Errichtung und Umgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
anbieterneutrale Stellplätze für die Verkehrsmittelträger der Sharing-Mobility
Taxistellplätze
Der Zuschuss beträgt mindestens 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
Im Zusammenhang mit Mobilitätsstationen werden auch digitale Services wie WLAN-Hotspots, Informationssäulen ohne Buchungssystem oder Informationsmonitore gefördert.
Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
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